Wir bieten verschiedene erlebnispädagogische Formate an, die sich flexibel an die persönlichen Bedürfnisse der Teilnehmenden anpassen lassen. Grundlage unserer Arbeit sind die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII), insbesondere die §§ 11, 13, 27, 29 und 35.
Die Einzelfallhilfe richtet sich gemäß § 27 SGB VIII an Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf. In Einzelbegleitung – meist draußen in der Natur und oft mit tiergestützter Unterstützung – werden Selbstvertrauen, Selbstwirksamkeit und soziale Kompetenzen gestärkt. Bei besonders intensivem Bedarf kann die Maßnahme auch unter § 35 SGB VIII als intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung erfolgen.
Unsere Kleingruppenangebote basieren auf § 29 SGB VIII und dauern etwa zwei Stunden. Sie fördern Teamarbeit, Kommunikation und Konfliktlösung. Durch kooperative Spiele und gemeinsame Aufgaben erleben sich die Teilnehmenden als Gruppe und lernen, Verantwortung zu übernehmen.
Kompetenztrainings und Tagesaktionen, die rund fünf Stunden dauern, orientieren sich an § 11 SGB VIII. Hier stehen praktische Herausforderungen wie Klettern, Kochen oder Naturerlebnisse im Mittelpunkt. Ziel ist die Stärkung von Selbstbewusstsein, Problemlösefähigkeit und Gemeinschaftsgefühl.
Mehrtagesaktionen bieten intensive Erfahrungen in der Natur und basieren ebenfalls auf § 11 SGB VIII sowie – je nach Zielgruppe und Maßnahme – auf § 13 SGB VIII. Die Teilnehmenden übernehmen Verantwortung, versorgen sich selbst und wachsen als Gruppe zusammen. Diese Formate schaffen Raum für nachhaltige Entwicklung und tiefe Erlebnisse.